Berlin (1907–1909)
Nürnberger Straße 36, Berlin-Wilmersdorf
Hier stand wahrscheinlich der Wohnblock mit Innenhof und Hinterhaus, in dem Bang nach seiner Ankunft in Berlin von Juli bis September 1907 wohnte. Melnik hatte ihm hier eine möblierte Wohnung besorgt; er wohnte selbst dort. Literarisch hat Bang mit dem Beitrag »Havehuset« in »Illustreret Tidende« Nr. 44 vom 4.8.1907 eine lebendige Skizze über das Leben in diesem Mietshaus geschrieben; Sie finden ihn unter »Spurensuche«. Die Bauten der Umgebung lassen auf eine Zerstörung im 2. Weltkrieg schließen.
(Bild DF, Juni 2012)
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Fasanenstraße 58, Berlin-Wilmersdorf
Dies ist das (offensichtlich energiesanierte) Vorderhaus im heutigen Zustand.
Bang wohnte von Ende September 1907 bis Juli 1909 in einer größeren Wohnung im Hinterhaus (»Havehus«, Durchgang durch das graue Tor). Diese Wohnung befindet sich unweit der ehemaligen Nürnberger Straße 36. Das Hinterhaus befindet sich noch in ziemlich unverändertem Zustand, jedoch gibt es keinerlei Hinweis auf Bang. In der Fachliteratur) findet sich immer wieder der Begriff »Gartenhaus«; dies ist jedoch eine falsche Übersetzung des dänischen Begriffes »Havehus«. Laut Auskunft des dänischen Historikers Gert Posselt handelt es sich bei dem Begriff »Havehus« um ein Hinterhaus mit Blick ins Grüne. Gerade bei dieser Adresse ist ganz klar, daß hier nirgendwo Platz für ein kleines Gartenhaus war. Der Innenhof ist äußerst eng und gehört zur Gattung »unwirtliche Berliner Hinterhöfe«.
Hier entstand übrigens der größte Teil der »Sælsomme Fortællinger« sowie die für das deutsche Publikum konzipierte Erzählungssammlung »Aus der Mappe«.
(Bild DF, Juni 2012)
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Victoria-Luise-Platz 7
Hier wohnte Herman Bangs Hausarzt Dr. Max Wasbutzki. Mit ihm und seiner Frau verband Bang eine herzliche Freundschaft. Hier war Bang fast täglich zu Besuch und verfaßte mit Dr. Wasbutzki im Frühjahr 1909 die »Gedanken zum Sexualitätsproblem«, die aber erst 1922 – nur auf deutsch – erschienen. Wasbutzki war während des 1. Weltkriegs Militärarzt und konnte deshalb die Schrift nicht früher veröffentlichen (Genehmigungspflicht!).
(Bilder DF, Juni 2012)
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